Das Finanzministerium schlägt neue Vorschriften für die Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Infrastrukturanlagen vor, die vom Staat investiert und verwaltet werden.
Infrastrukturanlagen (TSKCHT) sind Infrastrukturanlagen, die nationalen und öffentlichen Interessen dienen, darunter technische Infrastrukturarbeiten, soziale Infrastrukturarbeiten und mit Infrastrukturarbeiten verbundene Land-, Wasser- und Meeresgebiete, darunter: Verkehrsinfrastruktur, Stromversorgungsinfrastruktur, Bewässerungsinfrastruktur und Reaktion auf den Klimawandel, städtische Infrastruktur, Infrastruktur industrieller Cluster, Industrieparks, Wirtschaftszonen, Hightech-Zonen, Zonen mit konzentrierter digitaler Technologie, kommerzielle Infrastruktur, Informationsinfrastruktur, Bildungs- und Ausbildungsinfrastruktur, Wissenschafts- und Technologieinfrastruktur, medizinische Infrastruktur, kulturelle Infrastruktur, Sportinfrastruktur, Tourismusinfrastruktur und andere Infrastrukturen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Finanzministerium erklärte, dass die Ausarbeitung des Regierungserlasses zur Regelung der Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Infrastrukturanlagen darauf abziele, die Rechtsgrundlage für die Lösung von Problemen zu verbessern, die bei der Zuweisung, Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Infrastrukturanlagen auftreten. Außerdem soll sichergestellt werden, dass für alle Infrastrukturanlagen die dem Staat gegenüber verantwortliche Stelle für die Verwaltung, Abrechnung, Handhabung und Nutzung der Anlagen identifiziert wird, um die Verwaltung der vom Staat investierten und verwalteten Infrastrukturanlagen zu stärken.
Dieses Dekret regelt die Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Infrastrukturanlagen, die vom Staat investiert und verwaltet werden, wie in Absatz 2, Artikel 4 des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Anlagen 2017, geändert und ergänzt durch Gesetz Nr. 90/2025/QH15 vom 25. Juni 2025, vorgeschrieben. Dieses Gesetz ändert und ergänzt eine Reihe von Artikeln des Gesetzes über Ausschreibungen, des Gesetzes über Investitionen im Rahmen der Methode der öffentlich-privaten Partnerschaft, des Zollgesetzes, des Mehrwertsteuergesetzes, des Gesetzes über Export- und Importsteuern, des Investitionsgesetzes, des Gesetzes über öffentliche Investitionen und des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Anlagen.
Die Grundsätze für die Verwaltung, Nutzung und Verwertung von Infrastrukturvermögen (Artikel 4) werden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung öffentlichen Vermögens und den Grundsätzen der erlassenen Verordnungen zu Infrastrukturvermögen umgesetzt. Darüber hinaus schlägt der Entwurf vor, eine Bestimmung hinzuzufügen, die besagt, dass in Fällen, in denen Fachgesetze andere Bestimmungen zu den Befugnissen und Verfahren für die Zuweisung der Verwaltung, Handhabung und Nutzung von Infrastrukturvermögen (einschließlich der Verwaltung und Verwendung der Erlöse aus der Handhabung und Nutzung des Vermögens) als diese Verordnung enthalten, die Bestimmungen der Fachgesetze gelten.
Die Zuweisung von Infrastrukturvermögen an die in Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a und b dieser Verordnung genannten Vermögensverwaltungsagenturen und -einheiten erfolgt wie folgt:
1- Asset-Management-Agenturen und zentrale Asset-Management-Einheiten werden mit der Verwaltung zentral verwalteter Infrastrukturanlagen beauftragt.
2- Lokale Vermögensverwaltungsagenturen und -einheiten (einschließlich: Vermögensverwaltungsagenturen und -einheiten auf Provinzebene; Vermögensverwaltungsagenturen und -einheiten auf Gemeindeebene) werden mit der Verwaltung von Infrastrukturvermögen unter lokaler Verwaltung beauftragt.
Im Entwurf wird klargestellt, dass die Übertragung von Infrastrukturvermögen an die oben genannten Agenturen und Einheiten in Form einer Vermögenszuwachserfassung erfolgt.
Die Verwaltung, Nutzung und Nutzung der gemäß den oben genannten Bestimmungen zugewiesenen Infrastrukturanlagen erfolgt gemäß den Bestimmungen dieses Dekrets, den Fachgesetzen und den einschlägigen Gesetzen.
Falls die zentrale Agentur für Vermögensverwaltung (für Vermögenswerte unter zentraler Verwaltung) die Buchhaltung, Datensatzverwaltung, Datensatzspeicherung, Wartung, Erklärung, Informationseingabe in die Datenbank zu Infrastrukturvermögen und andere Inhalte (sofern vorhanden) dezentralisiert oder autorisiert oder an angeschlossene Verwaltungsorganisationen überträgt oder die Provinzagentur für Infrastrukturverwaltung die Buchhaltung, Datensatzverwaltung, Datensatzspeicherung, Wartung, Erklärung, Informationseingabe in die Datenbank zu Infrastrukturvermögen und andere Inhalte (sofern vorhanden) dezentralisiert oder autorisiert oder an angeschlossene öffentliche Dienstleistungseinheiten überträgt, muss dies vom Ministerium, der zentralen Agentur (für Vermögenswerte unter zentraler Verwaltung) oder dem Volkskomitee der Provinz (für Vermögenswerte unter lokaler Verwaltung) schriftlich genehmigt werden und es muss ein Dokument der Agentur für Vermögensverwaltung vorliegen, in dem der Inhalt der Dezentralisierung, Autorisierung oder Übertragung sowie die internen Verfahren klar festgelegt sind, um die vollständige Umsetzung der Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten gemäß diesem Dekret sicherzustellen.
Die Zuweisung von Infrastrukturvermögen, das vom Staat investiert und verwaltet wird, an Vermögensverwaltungsagenturen und -einheiten gilt für bestehende Infrastrukturvermögen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Dekrets, es gibt jedoch kein Dokument, das diese Vermögenswerte Verwaltungsagenturen und -einheiten zuweist.
Bei Infrastrukturanlagen, die sich in festem öffentlichem Eigentum befinden und in Form einer Abtretung oder Übertragung an Verwaltungsbehörden oder -einheiten verwaltet werden, werden die Befugnisse und Verfahren für die Abtretung oder Übertragung von Anlagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Verwaltung und Handhabung von Anlagen in festem öffentlichem Eigentum umgesetzt. Es ist nicht erforderlich, die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Verfahren zur Abtretung von Anlagen erneut durchzuführen.
Für Infrastrukturanlagen als Ergebnis der Projektumsetzung mit staatlichem Kapital:
Falls das von einer zuständigen Behörde oder Person genehmigte Investitionsprojekt als Ergebnis des Projektumsetzungsprozesses den Begünstigten der Vermögenswerte identifiziert und der Begünstigte die Vermögensverwaltungsagentur oder -einheit ist, sind der Investor, der Projekteigentümer und der Projektverwaltungsausschuss nach Abschluss der Investition, des Baus und der Beschaffung für die Übergabe der Vermögenswerte an den Begünstigten (Vermögensverwaltungsagentur oder -einheit) verantwortlich; es ist nicht erforderlich, die in diesem Dekret vorgeschriebenen Verfahren zur Vermögensübergabe erneut durchzuführen.
Falls das von einer zuständigen Behörde oder Person genehmigte Investitionsprojekt im Zuge der Projektumsetzung einen Begünstigten der Vermögenswerte identifiziert, dieser Begünstigte jedoch nicht die Vermögensverwaltungsagentur oder -einheit ist, wird die Angelegenheit wie folgt behandelt:
Handelt es sich bei dem Begünstigten um eine staatliche Behörde, eine öffentliche Dienstleistungseinheit, eine Behörde der Kommunistischen Partei Vietnams, der Vietnamesischen Vaterländischen Front oder eine gesellschaftspolitische Organisation, so erfolgt nach Erhalt des Eigentums die Übertragung des Eigentums vom Begünstigten an das Ministerium, die Zentralbehörde oder das Volkskomitee der Provinz, um das Eigentum an die Eigentumsverwaltungsbehörde zu übergeben; die Übertragung erfolgt gemäß den Bestimmungen in (*) unten.
Handelt es sich bei dem Begünstigten der aus der Projektumsetzung resultierenden Vermögenswerte nicht um eine staatliche Einrichtung, eine öffentliche Dienstleistungseinheit, eine Einrichtung der Kommunistischen Partei Vietnams, der Vietnamesischen Vaterländischen Front oder eine gesellschaftspolitische Organisation, so verwaltet, nutzt und verwertet der Begünstigte die Vermögenswerte gemäß den Bestimmungen der Fachgesetze und anderer relevanter Gesetze. Falls Vermögenswerte an eine Vermögensverwaltungsagentur übertragen werden müssen, gelten die Bestimmungen unter (*) unten.
Falls in dem von der zuständigen Behörde oder Person genehmigten Investitionsprojekt kein Begünstigter der aus der Projektumsetzung resultierenden Vermögenswerte angegeben ist, werden die Befugnis, Anordnung und Verfahren zur Übergabe oder Übertragung von Infrastrukturvermögen an die Behörde oder Einheit gemäß den Bestimmungen zum Umgang mit Vermögenswerten von Projekten, bei denen staatliches Kapital eingesetzt wird, im Gesetz über die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Vermögenswerte umgesetzt. Eine erneute Durchführung der in dieser Verordnung vorgeschriebenen Verfahren zur Vermögensübergabe ist nicht erforderlich.
Gemäß dem Entwurf gelten für Infrastrukturanlagen, die von anderen Stellen als Vermögensverwaltungsagenturen oder -einheiten verwaltet werden, folgende Bestimmungen: Wenn die verwaltende Stelle Anlagen an ein Ministerium, eine Zentralbehörde oder ein Volkskomitee einer Provinz übertragen muss, um diese Anlagen an die Vermögensverwaltungsagentur oder -einheit zu übergeben: Die Befugnisse, Anordnungen und Verfahren zur Anlagenübertragung werden gemäß den Bestimmungen der Fachgesetze und einschlägigen Gesetze umgesetzt; eine erneute Umsetzung der in diesem Dekret vorgeschriebenen Verfahren zur Anlagenübertragung ist nicht erforderlich. In Fällen, in denen Fachgesetze und einschlägige Gesetze keine Bestimmungen zu Befugnissen, Anordnungen und Verfahren zur Anlagenübertragung enthalten, gelten für die Entscheidung und Umsetzung der Anlagenübertragung die Befugnisse, Anordnungen und Verfahren zur Anlagenübertragung gemäß diesem Dekret. (*)
Falls Fachgesetze die Übertragung von Infrastrukturvermögen an andere Stellen (mit Ausnahme der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a, b und c dieses Dekrets genannten) vorsehen, erfolgt die Übertragung, Verwaltung, Nutzung und Verwertung des Vermögens gemäß den Bestimmungen der Fachgesetze und anderer einschlägiger Gesetze. Falls Fachgesetze keine oder keine ausreichenden Bestimmungen zur Übertragung, Verwaltung, Nutzung und Verwertung des Vermögens enthalten, gelten die Bestimmungen dieses Dekrets.
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Weisheit
Quelle: https://baochinhphu.vn/de-xuat-quy-dinh-moi-ve-quan-ly-su-dung-khai-thac-tai-san-ket-cau-ha-tang-102250716150421676.htm
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