Video- Tutorial zur Umstellung vom Mautkonto auf das Verkehrskonto und zur Anbindung von Zahlungsmitteln. (Quelle: VETC)
Es versteht sich, dass das Verkehrskonto eine Kennung für das Fahrzeug ist. Das Verkehrskonto wird mit elektronischen Geldbörsen wie ePass oder VETC als Vermittler verknüpft, um Brücken- und Straßengebühren zu bezahlen …
Bei VETC-Mautkonten müssen Fahrzeugbesitzer lediglich von Mautkonten auf VETC-E-Wallets upgraden, Geld von verknüpften Banken in die Wallet einzahlen und damit automatisch Nonstop-Gebühren wie für Straßenbrücken, Parkplätze, Flughafeneinfahrten usw. bezahlen.
Das ePass-Mautkonto muss der Fahrzeughalter lediglich mit dem Viettel Money E-Wallet verknüpfen. Falls der Fahrzeughalter kein Viettel Money E-Wallet besitzt, kann es mit einer Visa-Karte verknüpft werden. Für die Verknüpfung von Zahlungen mit einer Visa-Karte (auf den gleichen Namen wie der ePass-Kontoinhaber) fällt jedoch je nach Bank eine zusätzliche Gebühr von 1–2 % pro Zahlung an.
Um auf ein Verkehrskonto umzusteigen, müssen Fahrzeugbesitzer von einem Mautkonto auf ein E-Wallet umsteigen und die Verifizierung und biometrischen Daten abschließen.
Wie verfahre ich mit dem Restguthaben auf dem Gebühreneinzugskonto?
Der Restbetrag auf dem Mautkonto wird ab sofort bis zum 1. Oktober von den Nonstop-Mautdienstleistern vorrangig zur Begleichung von Brücken- und Straßengebühren verwendet.
Nach dem 1. Oktober wird es zwei Fälle geben:
Falls der Fahrzeughalter über eine mit dem Verkehrskonto verknüpfte elektronische Geldbörse verfügt, wird das Geld vom Mautkonto auf die elektronische Geldbörse überwiesen.
Falls der Fahrzeugbesitzer kein E-Wallet besitzt, wird es schwieriger sein, ein mit einer Kreditkarte verknüpftes Mautkonto zu erhalten. Die Verwaltungsagentur hat den Lieferanten aufgefordert, das Konto auf das Bankkonto des Fahrzeugbesitzers zurückzuzahlen.
NDS
Quelle: https://baothanhhoa.vn/huong-dan-nang-cap-tai-khoan-thu-phi-len-tai-khoan-giao-thong-258151.htm
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