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Die Regierung hat gerade eine neue Richtlinie für die Regelung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erlassen, die aufgrund der Umstrukturierung des Apparats und der Einführung des zweistufigen Organisationsmodells der Kommunalverwaltung ihre Stelle fristlos kündigen.
Diese Politik ist in der Resolution Nr. 07/2025/NQ-CP vom 17. September 2025 über Richtlinien und Regelungen für Subjekte festgelegt, die von der Umsetzung der organisatorischen Umstrukturierung des Verwaltungsapparats und der Verwaltungseinheiten auf allen Ebenen gemäß der Schlussfolgerung Nr. 183-KL/TW vom 1. August 2025 des Politbüros und des Sekretariats betroffen sind.
Gegenstand der Richtlinie sind Personen, die mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag in öffentlichen Dienststellen gemäß den Regierungsvorschriften Fach- und technische Tätigkeiten im Rahmen der Liste der spezialisierten Berufsfelder und der geteilten Berufsfelder ausüben und ihre Arbeitsstelle aufgrund der Umstrukturierung des Apparats und der Einführung des zweistufigen Organisationsmodells der lokalen Regierungen sofort aufgeben.
In der Entschließung wird eindeutig festgelegt, dass der Arbeitnehmer in Fällen, in denen das Alter unter dem in Anhang I und Anhang II des Dekrets Nr. 135/2020/ND-CP festgelegten Renteneintrittsalter liegt, Anspruch auf die in Artikel 7 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt im Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) festgelegte Vorruhestandsregelung oder die in Artikel 10 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt im Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) festgelegte Kündigungsregelung hat.
Wenn Beamte und Angestellte die Voraussetzungen für eine vorzeitige Pensionierung nicht erfüllen und kündigen, haben sie Anspruch auf vier Regelungen: Abfindung; 1,5 Monatsgehälter des aktuellen Gehalts für jedes Arbeitsjahr mit Sozialversicherungspflicht; der Zeitraum für die Zahlung der Sozialversicherung wird reserviert oder es wird eine einmalige Sozialversicherung gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes bezogen; Arbeitslosenversicherung wird gemäß den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bezogen.
Die Finanzierungsquelle für die Zahlung von Zulagen und Policen für Arbeitnehmer, die im Rahmen von Arbeitsverträgen in öffentlichen Dienststellen arbeiten, wird gemäß den Bestimmungen von Klausel 2, Artikel 16 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt im Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) umgesetzt.
Der Resolution zufolge ist der späteste Zahlungstermin für Policen und Regelungen der 1. November 2025.
PV (Synthese)Quelle: https://baohaiphong.vn/nghi-viec-do-sap-xep-bo-may-se-duoc-huong-4-che-do-521254.html
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