Anleitung zum aktuellen Verfahren zur Übertragung des Eigentums an einem Fahrzeug, das auf mehrere Personen übertragen wurde. (Quelle: TVPL) |
Am 1. Juli 2023 erließ der Minister für öffentliche Sicherheit das Rundschreiben 24/2023/TT-BCA, das die Ausstellung und den Entzug von Zulassungen und Nummernschildern von Kraftfahrzeugen regelt.
1. Verfahren zur Übertragung des Eigentums an einem Fahrzeug, das auf mehrere Personen übertragen wurde
Insbesondere Artikel 31 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA legt das Verfahren zur Registrierung der Übertragung des Fahrzeugbesitzes für Fahrzeuge fest, deren Besitz auf mehrere Organisationen und Einzelpersonen übertragen wurde, wie folgt:
- Organisationen und Einzelpersonen, die das Fahrzeug nutzen, müssen sich zur Durchführung des Widerrufsverfahrens an die für die Fahrzeugzulassung zuständige Behörde wenden und die Namensänderung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde ihres Firmensitzes oder Wohnsitzes gemäß Artikel 4 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA registrieren lassen. Ist die für die Fahrzeugzulassung zuständige Behörde gleichzeitig auch für die Registrierung der Namensänderung zuständig, müssen sie das Widerrufsverfahren nicht durchführen.
- Dokumente und Verfahren für den Widerruf
Organisationen und Einzelpersonen, die Fahrzeuge nutzen, müssen sich an die für die Fahrzeugzulassung zuständige Behörde wenden, um Dokumente einzureichen und Rückrufverfahren gemäß den Bestimmungen der Artikel 14 und 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA durchzuführen.
- Dokumente und Verfahren zur Fahrzeugzulassung und -übertragung
Organisationen und Einzelpersonen müssen die in Artikel 10 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Dokumente vorlegen und die folgenden Dokumente einreichen:
+ Fahrzeugzulassungsbescheinigung, aus der der Kauf- und Verkaufsprozess sowie die Verpflichtung klar hervorgehen, die Verantwortung für die legale Herkunft des Fahrzeugs zu übernehmen;
+ Fahrzeugumschreibungsunterlagen des Fahrzeughalters und Fahrzeugumschreibungsunterlagen des letzten Verkäufers (sofern vorhanden);
+ Unterlagen zur Registrierungsgebühr gemäß Klausel 3, Artikel 11, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA;
+ Bescheinigung über den Entzug der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens (mit aufgeklebter Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer und Siegel der Zulassungsbehörde auf der Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer).
Falls die Behörde, die die Fahrzeugunterlagen verwaltet, auch die Behörde ist, die die Fahrzeugzulassung ummeldet, muss die Organisation oder Einzelperson, die das Fahrzeug nutzt, anstelle der Zulassungsbescheinigung und des Nummernschilds die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und das Nummernschild vorlegen.
- Aufgaben der Kfz-Zulassungsstellen
+ Falls eine Organisation oder Einzelperson ein Fahrzeug mit einem Eigentumsübertragungsdokument des Fahrzeugeigentümers und einem Eigentumsübertragungsdokument des letzten Verkäufers verwendet: Innerhalb von zwei Werktagen ab dem Datum des Erhalts aller gültigen Fahrzeugdokumente erlässt die Fahrzeugzulassungsbehörde eine Entscheidung zur Verhängung einer Strafe für die Nichtdurchführung der vorgeschriebenen Rückforderungsverfahren und die Registrierung der Fahrzeugnamensänderung gemäß Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA;
+ Falls eine Organisation oder Einzelperson ein Fahrzeug ohne die Fahrzeugbesitzumschreibung des Fahrzeughalters und die Fahrzeugbesitzumschreibung des letzten Verkäufers nutzt: Die Fahrzeugzulassungsbehörde erteilt einen gültigen Nutzungsauftrag für das Fahrzeug für 30 Tage.
Innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang des Antrags auf Übertragung der Fahrzeugzulassung muss die Fahrzeugzulassungsbehörde dem Fahrzeughalter und der Fahrzeugzulassungsbehörde, die das Fahrzeug zugelassen hat, eine Mitteilung zukommen lassen; die Empfangsbestätigung der Zulassungsantragsunterlagen von Organisationen und Einzelpersonen muss sie am Hauptsitz der Fahrzeugzulassungsbehörde öffentlich aushängen; das Archiv gestohlener Fahrzeuge und die Fahrzeugzulassungsdaten muss sie einsehen und überprüfen.
Wenn nach 30 Tagen kein Streitfall oder keine Beschwerde vorliegt, erlässt die Fahrzeugzulassungsbehörde eine Entscheidung zur Verhängung einer Strafe für die Nichterfüllung der Verfahren zur Rücknahme und Übertragung der Fahrzeugzulassung gemäß den Bestimmungen von Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA.
- Verantwortlichkeiten der Einheiten, die Datenbanken gestohlener Fahrzeuge und Beweisfahrzeuge verwalten
Innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Überprüfungsanfrage der Fahrzeugzulassungsbehörde muss die Einheit, die Daten zu gestohlenen Fahrzeugen und Beweisfahrzeugen verwaltet, der Fahrzeugzulassungsbehörde schriftlich antworten.
2. Fälle im Zusammenhang mit der Motornummer und der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs
Fälle im Zusammenhang mit Motornummern und Fahrgestellnummern von Fahrzeugen werden in Artikel 30 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA wie folgt geregelt:
- Nicht zugelassene Fahrzeuge oder zugelassene Fahrzeuge, bei denen die Motor- oder Fahrgestellnummer abgeschnitten, geschweißt, gemeißelt, verändert oder gelöscht wurde. Bei Beschlagnahmeentscheidungen, in denen die Motor- oder Fahrgestellnummer nicht vermerkt ist oder in denen „unbekannt“, „unbekannte Nummer“ oder „keine Nummer“ vermerkt ist, wird die Fahrzeugzulassung nicht bearbeitet.
- Importierte, im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind:
+ Falls das Fahrzeug nur eine Fahrgestellnummer ohne Motor- oder Fahrgestellnummer hat, stempelt die Zulassungsbehörde die Fahrgestellnummer entsprechend der Fahrgestellnummer und die Motornummer entsprechend dem Kennzeichen um.
+ Bei Fahrzeugen mit Motornummern und Fahrgestellnummern auf dem Etekét, mit Farbe oder Laser geschriebenen Nummern oder Nummern, die aufgrund von Umwelteinflüssen verwischt, verrostet oder korrodiert sind, muss die Fahrzeugzulassungsbehörde die Motornummern und Fahrgestellnummern entsprechend den Nummern im Ursprungszeugnis neu stempeln, die in Punkt a und Punkt b, Absatz 1, Artikel 11 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA angegeben sind.
+ Fahrzeuge mit technisch fehlerhaft eingestempelter Motor- und Fahrgestellnummer und schriftlicher Bestätigung des Herstellers werden zugelassen und erhalten entsprechend dem Kennzeichen eine Neustempelung der Motor- und Fahrgestellnummer; bei importierten Fahrzeugen muss die schriftliche Bestätigung des ausländischen Herstellers konsularisch beglaubigt werden;
+ Fahrzeuge mit überlappenden Motor- und Fahrgestellnummern, bei denen das Gutachten ergibt, dass es sich um originale Motor- und Fahrgestellnummern handelt, werden für die Fahrzeugzulassung bearbeitet.
- Beim Austausch der Motorbaugruppe, des Motorblocks oder der Rahmenbaugruppe ohne Nummer stempeln Sie die Motornummer und die Rahmennummer entsprechend dem Fahrzeugkennzeichen ein.
- Fahrzeuge, die zugelassen wurden, bei denen aber während der Nutzung die Motornummer und die Fahrgestellnummer korrodiert, unscharf oder verrostet sind oder bei denen ein oder mehrere Zeichen verloren gegangen sind und die Bewertungsagentur zu dem Schluss kommt, dass die Motornummer und die Fahrgestellnummer original sind, werden gemäß der im Ursprungszeugnis eingetragenen Nummer neu nummeriert, wie in Klausel 1, Artikel 11 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vorgeschrieben.
- Bei Fahrzeugen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beschlagnahmt werden, sind Motornummern, Fahrgestellnummern oder Motornummern bzw. Fahrgestellnummern verschweißt, abgeschnitten, weggemeißelt oder gelöscht, so dass die ursprünglichen Motornummern und Fahrgestellnummern nicht mehr identifiziert werden können. Wenn das Fahrzeug für die Verkehrszulassung berechtigt ist und vor der Beschlagnahmung, muss die für die Vermögensverwaltung zuständige Behörde die örtliche Verkehrspolizeibehörde bitten, die Neustempelung der Motornummern und Fahrgestellnummern nach folgenden Grundsätzen zu koordinieren und zu organisieren:
Lokale Registrierungscodeserie, Jahr, Nummer des Protokolls über die vorübergehende Beschlagnahme von Beweismitteln, Mittel zur Verwaltungsübertretung und Praxiszertifikat;
Der Beschlagnahmebescheid bzw. das Beschlagnahmeprotokoll, das anhand der Motornummer und der Fahrgestellnummer aufgezeichnet wurde, wurde von der Verkehrspolizeibehörde gemäß den Grundsätzen in Abschnitt 5, Artikel 30 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA abgestempelt. Der Beschlagnahmebescheid und der Beschlagnahmebescheid bilden zusammen mit dem Beschlagnahmebescheid die Grundlage für die Bearbeitung der Fahrzeugzulassung (die Kopie der Motornummer und der Fahrgestellnummer nach dem Abstempeln muss dem Beschlagnahmebescheid für die Motornummer und die Fahrgestellnummer beigefügt werden).
- In allen Fällen muss die Neustempelung der Motornummern und Fahrgestellnummern gemäß Punkt a, Punkt b, Punkt c, Klausel 2, Klausel 3, Klausel 4, Klausel 5, Artikel 30 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA von der Fahrzeugzulassungsbehörde durchgeführt werden.
Rundschreiben 24/2023/TT-BCA tritt am 15. August 2023 in Kraft und ersetzt Rundschreiben 58/2020/TT-BCA.
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