Anleitung zum aktuellen Verfahren zur Übertragung des Eigentums an einem Fahrzeug, das auf mehrere Personen übertragen wurde. (Quelle: TVPL) |
Am 1. Juli 2023 erließ der Minister für öffentliche Sicherheit das Rundschreiben 24/2023/TT-BCA, das die Ausstellung und den Entzug von Zulassungen und Nummernschildern von Kraftfahrzeugen regelt.
1. Verfahren zur Übertragung des Eigentums an einem Fahrzeug, das auf mehrere Personen übertragen wurde
Insbesondere Artikel 31 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA legt das Verfahren zur Registrierung der Übertragung des Fahrzeugbesitzes für Fahrzeuge fest, deren Besitz auf mehrere Organisationen und Einzelpersonen übertragen wurde, wie folgt:
- Organisationen und Einzelpersonen, die das Fahrzeug nutzen, müssen sich zur Durchführung des Rückrufverfahrens an die für die Fahrzeugzulassung zuständige Behörde wenden und die Namensänderung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde ihres Firmensitzes oder Wohnsitzes gemäß Artikel 4 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA registrieren lassen. Ist die für die Fahrzeugzulassung zuständige Behörde auch die für die Registrierung der Namensänderung zuständige Behörde, müssen sie das Rückrufverfahren nicht durchführen.
- Dokumente und Verfahren für den Widerruf
Organisationen und Einzelpersonen, die Fahrzeuge nutzen, müssen sich an die Agentur wenden, die die Fahrzeugregistrierungsunterlagen verwaltet, um Dokumente einzureichen und Rückrufverfahren gemäß den Bestimmungen der Artikel 14 und 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA durchzuführen.
- Dokumente und Verfahren zur Fahrzeugzulassung und -übertragung
Organisationen und Einzelpersonen müssen die in Artikel 10 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Dokumente vorlegen und die folgenden Dokumente einreichen:
+ Fahrzeugzulassungsbescheinigung, aus der der Kauf- und Verkaufsprozess sowie die Verpflichtung klar hervorgehen, die Verantwortung für die legale Herkunft des Fahrzeugs zu übernehmen;
+ Fahrzeugumschreibungsunterlagen des Fahrzeughalters und Fahrzeugumschreibungsunterlagen des letzten Verkäufers (sofern vorhanden);
+ Unterlagen zur Registrierungsgebühr gemäß Klausel 3, Artikel 11, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA;
+ Bescheinigung über den Entzug der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens (mit aufgeklebter Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer und Stempel der Zulassungsstelle auf der Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer).
Falls die Behörde, die die Fahrzeugunterlagen verwaltet, auch die Behörde ist, die die Fahrzeugzulassung ummeldet, muss die Organisation oder Einzelperson, die das Fahrzeug nutzt, anstelle der Zulassungsbescheinigung und des Nummernschilds die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und das Nummernschild vorlegen.
- Aufgaben der Kfz-Zulassungsstelle
+ Falls eine Organisation oder Einzelperson ein Fahrzeug mit einem Fahrzeugbesitzübertragungsdokument des Fahrzeugeigentümers und einem Fahrzeugbesitzübertragungsdokument des letzten Verkäufers verwendet: Innerhalb von 2 Werktagen ab dem Datum des Erhalts eines vollständigen und gültigen Fahrzeugprofils erlässt die Fahrzeugzulassungsbehörde eine Entscheidung zur Verhängung einer Strafe für die Nichtdurchführung der vorgeschriebenen Wiederherstellungsverfahren und die Registrierung der Fahrzeugnamensänderung gemäß Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA;
+ Falls eine Organisation oder Einzelperson ein Fahrzeug ohne die Fahrzeugumschreibung des Fahrzeughalters und die Fahrzeugumschreibung des letzten Verkäufers nutzt: Die Kfz-Zulassungsbehörde erteilt einen gültigen Nutzungsauftrag für das Fahrzeug für 30 Tage.
Innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang des Antrags auf Übertragung der Fahrzeugzulassung muss die Zulassungsstelle dem Fahrzeughalter und der Zulassungsstelle, die das Fahrzeug zugelassen hat, eine Mitteilung zukommen lassen; die Empfangsbestätigung der Zulassungsantragsunterlagen von Organisationen und Einzelpersonen muss sie am Hauptsitz der Zulassungsstelle öffentlich aushängen; außerdem muss sie das Archiv gestohlener Fahrzeuge und die Fahrzeugzulassungsdaten einsehen und überprüfen.
Wenn nach 30 Tagen kein Streitfall oder keine Beschwerde vorliegt, erlässt die Fahrzeugzulassungsbehörde eine Entscheidung zur Verhängung einer Strafe für die Nichterfüllung des Fahrzeugrücknahmeverfahrens und wickelt die Übertragung der Fahrzeugzulassung gemäß den Bestimmungen von Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ab.
- Verantwortlichkeiten der Einheiten, die Datenbanken zu gestohlenen Fahrzeugen und Beweismitteln verwalten
Innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Überprüfungsanfrage der Fahrzeugzulassungsbehörde muss die Einheit, die Daten und Beweisfahrzeuge zu gestohlenen Fahrzeugen verwaltet, der Fahrzeugzulassungsbehörde schriftlich antworten.
2. Fälle im Zusammenhang mit der Motornummer und der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs
Fälle im Zusammenhang mit Motornummern und Fahrgestellnummern von Fahrzeugen werden in Artikel 30 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA wie folgt geregelt:
- Nicht zugelassene Fahrzeuge oder zugelassene Fahrzeuge, bei denen die Motor- oder Fahrgestellnummer herausgeschnitten, geschweißt, gestanzt, verändert oder gelöscht wurde; Beschlagnahmeentscheidungen, in denen die Motor- oder Fahrgestellnummer nicht verzeichnet ist oder in denen „unbekannt“, „unbekannte Nummer“ oder „keine Nummer“ steht, werden für die Fahrzeugzulassung nicht bearbeitet.
- Importierte, im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind:
+ Falls das Fahrzeug nur eine Fahrgestellnummer ohne Motor- oder Fahrgestellnummer hat, stempelt die Zulassungsbehörde die Fahrgestellnummer entsprechend der Fahrgestellnummer und die Motornummer entsprechend dem Kennzeichen um.
+ Bei Fahrzeugen mit Motornummern und Fahrgestellnummern auf dem Etekét, mit Farbe oder Laser geschriebenen Nummern oder Nummern, die aufgrund von Umwelteinflüssen verwischt, verrostet oder korrodiert sind, muss die Fahrzeugzulassungsbehörde die Motornummern und Fahrgestellnummern entsprechend den Nummern im Ursprungszeugnis neu stempeln, die in Punkt a, Punkt b, Klausel 1, Artikel 11 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA angegeben sind.
+ Fahrzeuge mit technisch fehlerhaft eingestempelten Motor- und Fahrgestellnummern und einer schriftlichen Bestätigung des Herstellers werden zugelassen und die Motor- und Fahrgestellnummern entsprechend dem Kennzeichen neu eingestempelt; bei importierten Fahrzeugen muss die schriftliche Bestätigung des ausländischen Herstellers konsularisch beglaubigt werden;
+ Fahrzeuge mit überlappenden Motor- und Fahrgestellnummern und dem Ergebnis der Begutachtung, dass die Motor- und Fahrgestellnummern original sind, werden für die Fahrzeugzulassung bearbeitet.
- Beim Austausch der Motorbaugruppe, des Motorblocks oder der Rahmenbaugruppe ohne Nummer stempeln Sie die Motornummer und die Rahmennummer entsprechend dem Fahrzeugkennzeichen ein.
- Bei Fahrzeugen, die zugelassen wurden, bei denen aber während der Nutzung die Motornummer und die Fahrgestellnummer korrodiert, verwischt oder verrostet sind oder bei denen ein oder mehrere Zeichen verloren gegangen sind und die Bewertungsagentur zu dem Schluss kommt, dass die Motornummer und die Fahrgestellnummer original sind, wird die Nummer gemäß der im Ursprungszeugnis eingetragenen Nummer neu gestempelt, wie in Klausel 1, Artikel 11 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vorgeschrieben.
- Bei den gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beschlagnahmten Fahrzeugen sind Motornummern, Fahrgestellnummern oder Motornummern, Fahrgestellnummern verschweißt, abgeschnitten, weggemeißelt oder gelöscht, so dass die ursprünglichen Motornummern, Fahrgestellnummern nicht mehr identifiziert werden können. Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs zur Teilnahme am Straßenverkehr vor, muss die für die Vermögensverwaltung zuständige Behörde vor der Beschlagnahmung die örtliche Verkehrspolizeibehörde mit der Koordination und Organisation der Neustempelung von Motornummern, Fahrgestellnummern und Fahrgestellnummern gemäß den folgenden Grundsätzen beauftragen:
Lokale Registrierungscodeserie, Jahr, Anzahl der Minuten der vorübergehenden Aufbewahrung von Exponaten, Mittel des Verwaltungsverstoßes, Praxiszertifikat;
Der Beschlagnahmebescheid bzw. das Beschlagnahmeprotokoll, das anhand der Motornummer und der Fahrgestellnummer aufgezeichnet wurde, wurde von der Verkehrspolizeibehörde gemäß dem Grundsatz in Abschnitt 5, Artikel 30 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA abgestempelt. Der Beschlagnahmebescheid und der Beschlagnahmebescheid bilden zusammen mit dem Beschlagnahmebescheid die Grundlage für die Bearbeitung der Fahrzeugzulassung (die Kopie der Motornummer und der Fahrgestellnummer nach dem Abstempeln muss dem Beschlagnahmebescheid für die Motornummer und die Fahrgestellnummer beigefügt werden).
- In allen Fällen muss die Neustempelung der Motornummern und Fahrgestellnummern gemäß den Punkten a, b, c, Klausel 2, Klausel 3, Klausel 4, Klausel 5, Artikel 30 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA von der Fahrzeugzulassungsbehörde durchgeführt werden.
Rundschreiben 24/2023/TT-BCA tritt am 15. August 2023 in Kraft und ersetzt Rundschreiben 58/2020/TT-BCA.
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