Gemäß Artikel 19 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA gibt es Vorschriften für Fälle, in denen Autos vorübergehend zugelassen werden. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel.
1. In welchen Fällen kann ein Auto vorübergehend zugelassen werden?
Konkret regelt Artikel 19 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA die Fälle, in denen Autos vorübergehend zugelassen werden:
(1) Fahrzeuge, die exportiert, importiert oder hergestellt, montiert und vom Werk zum Hafenlager oder vom Hafenlager, Werk, Fahrzeughändler zum Ort der Fahrzeugzulassung oder zu anderen Händlern und Lagerhäusern transportiert werden.
(2) Für die Wiederausfuhr in das Land oder die Übertragung des Eigentums an Kraftfahrzeugen sind Rückrufverfahren erforderlich.
(3) Fahrzeuge, die in begrenzten Bereichen verkehren (Fahrzeuge, die nicht am Straßenverkehr teilnehmen).
(4) Im Ausland zugelassene Fahrzeuge, einschließlich Fahrzeuge mit Rechtslenkung (mit Rückwärtsgang), die für den Transit, die vorübergehende Einfuhr und die zeitlich begrenzte Wiederausfuhr nach Vietnam einreisen, um an Konferenzen, Messen, Ausstellungen, Sportveranstaltungen und im Tourismus teilzunehmen; ausgenommen sind Fahrzeuge, für die gemäß den internationalen Verträgen, denen Vietnam angehört, keine vorübergehenden Nummernschilder erforderlich sind.
(5) Vorübergehend importierte, wiederexportierte oder in Vietnam hergestellte oder montierte Fahrzeuge werden auf öffentlichen Straßen getestet.
(6) Fahrzeuge, die zu von Partei und Staat organisierten Konferenzen fahren.
2. Gültigkeitsdauer der vorläufigen Zulassungsbescheinigung für Pkw
Die Gültigkeitsdauer der vorläufigen Zulassungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge gemäß Artikel 22 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA beträgt:
- In den Fällen des Absatzes 1 und 2 Absatz 1:
Die vorläufige Zulassung ist 15 Tage gültig und kann einmalig um maximal 15 Tage verlängert werden. Bei der Verlängerung muss der Fahrzeughalter die vorläufige Zulassung im Bürgerportal oder direkt bei der Zulassungsstelle anmelden.
- Für die in Absatz 1 (3), (4), (5) und (6) genannten Fälle:
Vorläufige Fahrzeugzulassungsbescheinigungen werden für den von der zuständigen Behörde für diese Zwecke zugelassenen Zeitraum ausgestellt.
- Fahrzeuge mit vorübergehender Zulassung dürfen gemäß der in der vorläufigen Zulassungsbescheinigung angegebenen Frist, Strecke und Einsatzumfang am Verkehr teilnehmen.
3. Vorläufige Fahrzeugzulassungsakte für Pkw
Vorläufige Fahrzeugzulassungsdokumente für Autos gemäß Artikel 20 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA lauten wie folgt:
- Fahrzeugzulassungsbescheinigung.
- Dokumente des Fahrzeughalters gemäß Artikel 10 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA.
- Fahrzeugpapiere, darunter eines der folgenden Dokumente:
+ Elektronische Daten oder eine Kopie des Fahrzeugursprungsdokuments gemäß Klausel 1, Artikel 11 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA oder eine Kopie der Rechnung oder des Lagerlieferscheins (im in Klausel 1, Artikel 19 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vorgeschriebenen Fall);
+ Vorlegen der Fahrzeugzulassungsbescheinigung; falls das Fahrzeug nicht zugelassen ist, muss eine Ursprungsbescheinigung gemäß Klausel 1, Artikel 11, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA vorliegen (im Fall gemäß Klausel 3, Artikel 19, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA);
+ Verkehrsgenehmigung der zuständigen Behörde mit Fahrzeugliste und Kopie der Fahrzeugzulassung des Heimatlandes (im in Klausel 4, Artikel 19, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA genannten Fall);
+ Dokument, das bestätigt, dass das Fahrzeug die technische Sicherheit und den Umweltschutz gewährleistet und vom vietnamesischen Register für die Prüfung auf öffentlichen Straßen zugelassen ist (im in Abschnitt 5, Artikel 19 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Fall);
+ Dokument der zuständigen Behörde, mit dem der Antrag auf vorübergehende Fahrzeugzulassung genehmigt wurde, mit beigefügter Fahrzeugliste (im in Klausel 6, Artikel 19, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA genannten Fall).
- Falls der Fahrzeughalter ein Rückrufverfahren durchführt, um das Fahrzeug wieder in das Land zu exportieren oder den Fahrzeugbesitz zu übertragen, wird ihm zusammen mit den Rückrufdokumenten (sofern der Fahrzeughalter dies beantragt) eine vorübergehende Fahrzeugzulassung ausgestellt, ohne dass er über eine vorübergehende Fahrzeugzulassung verfügen muss.
4. Verfahren zur vorübergehenden Fahrzeugzulassung für Autos
Die Verfahren für die vorübergehende Fahrzeugzulassung von Autos gemäß Artikel 21 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA sind wie folgt:
- Implementierung von Online-Behördendiensten während des gesamten Prozesses für die in Klausel 1, Artikel 19 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Fälle
+ Fahrzeughalter erklären die Fahrzeugzulassung und fügen eine Kopie der Verkaufsrechnung oder des Lagerlieferscheins auf dem öffentlichen Serviceportal bei;
+ Nach der Prüfung der gültigen Dokumente fordert die Kfz-Zulassungsstelle den Fahrzeughalter zur Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr auf; der Fahrzeughalter erhält das Prüfergebnis und druckt die vorläufige Zulassungsbescheinigung auf dem Bürgerportal aus.
- Durchführung öffentlicher Dienste teilweise online (mit Ausnahme der in Absatz 1, Artikel 21 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Fälle)
+ Fahrzeughalter müssen ihre Fahrzeugzulassung auf dem öffentlichen Serviceportal anmelden; sie müssen die Online-Fahrzeugzulassungsdateicodes angeben und vorläufige Fahrzeugzulassungsdokumente einreichen, wie in Artikel 20 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vorgeschrieben. Falls dies auf dem öffentlichen Serviceportal nicht möglich ist, können Fahrzeughalter die Anmeldung direkt bei der Fahrzeugzulassungsbehörde an einem geeigneten Ort vornehmen.
+ Nach Erhalt und Prüfung gültiger Dokumente erhebt die Kfz-Zulassungsstelle Gebühren und stellt den Fahrzeughaltern vorschriftsmäßig vorläufige Zulassungsbescheinigungen und vorläufige Kennzeichen aus.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)