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Wie werden körperschaftsteuerliche Verluste und Verlustvorträge im Jahr 2023 berechnet?

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế20/05/2023

Gemäß den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes 2008 (geändert 2013) können Unternehmen mit Verlusten ihre Verluste auf das Folgejahr vortragen; dieser Verlust wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Der Zeitraum für den Verlustvortrag darf fünf Jahre nicht überschreiten, beginnend mit dem Jahr nach dem Jahr, in dem der Verlust entstanden ist.
Cách xác định lỗ và chuyển lỗ thuế TNDN năm 2023. (Nguồn:
So ermitteln Sie Verluste und übertragen Körperschaftsteuerverluste im Jahr 2023. (Quelle: Lawnet)

Unternehmen mit Verlusten aus Immobilienübertragungen, der Übertragung von Investitionsprojekten und der Übertragung von Rechten zur Beteiligung an Investitionsprojekten können nach Ausgleich gemäß Klausel 3, Artikel 7 des Körperschaftsteuergesetzes 2008, sofern sie weiterhin Verluste aufweisen, sowie Unternehmen mit Verlusten aus der Mineralexploration und der Übertragung von Ausbeutungsrechten diese Verluste in das steuerpflichtige Einkommen aus diesen Aktivitäten auf das folgende Jahr übertragen. Der Übertragungszeitraum für Verluste darf fünf Jahre ab dem Jahr nach dem Jahr, in dem der Verlust entstanden ist, nicht überschreiten.

So ermitteln Sie Verluste und übertragen Körperschaftsteuerverluste im Jahr 2023

Die Verlustermittlung und die Übertragung der körperschaftsteuerlichen Verluste erfolgen gemäß den Anweisungen in Artikel 9 des Rundschreibens 78/2014/TT-BTC und Artikel 7 des Rundschreibens 96/2015/TT-BTC, und zwar wie folgt:

(1) Als Verluste des Veranlagungszeitraums gelten die negativen Differenzen zwischen den zu versteuernden Einkünften abzüglich der Verlustvorträge aus den Vorjahren.

(2) Ergibt sich bei einem Unternehmen nach der Steuerabrechnung ein Verlust, so hat es diesen Verlust laufend und vollständig auf die Einkünfte (steuerpflichtiges Einkommen abzüglich steuerfreier Einkünfte) der Folgejahre zu übertragen. Der Zeitraum der laufenden Verlustübertragung darf fünf Jahre, beginnend mit dem Jahr, das auf das Jahr folgt, in dem der Verlust entstanden ist, nicht überschreiten.

Unternehmen übertragen Verluste vorübergehend auf die Einkünfte der folgenden Quartale, wenn sie die vierteljährliche vorläufige Steuererklärung erstellen, und übertragen sie offiziell auf das folgende Jahr, wenn sie die jährliche endgültige Steuererklärung erstellen.

Beispiel 1: Im Jahr 2022 erlitt Unternehmen A einen Verlust von 10 Milliarden VND, im Jahr 2023 erwirtschaftete Unternehmen A einen Gewinn von 12 Milliarden VND, dann beträgt der Gesamtverlust im Jahr 2022 10 Milliarden VND, Unternehmen A muss den gesamten Betrag auf den Gewinn im Jahr 2023 übertragen.

Beispiel 2: Im Jahr 2022 erlitt Unternehmen B einen Verlust von 20 Milliarden VND und im Jahr 2023 erzielte Unternehmen B einen Gewinn von 15 Milliarden VND. Dann gilt:

+ Unternehmen B muss den gesamten Verlust von 15 Milliarden VND im Jahr 2023 in die Gewinn- und Verlustrechnung übertragen;

+ Den verbleibenden Verlust von 5 Milliarden VND muss Unternehmen B überwachen und den gesamten Betrag gemäß dem oben genannten Prinzip der Verlustübertragung von 2022 auf die folgenden Jahre kontinuierlich übertragen, jedoch nicht mehr als 5 Jahre, ab dem Jahr nach dem Verlustjahr.

Unternehmen mit Quartalsverlusten im selben Geschäftsjahr können die Verluste des Vorquartals auf die Folgequartale des Geschäftsjahres übertragen. Bei der endgültigen Körperschaftsteuererklärung ermitteln die Unternehmen die Verluste des gesamten Jahres und übertragen den gesamten Verlust gemäß den oben genannten Bestimmungen fortlaufend auf das zu versteuernde Einkommen der Jahre, die auf das Jahr folgen, in dem der Verlust entstanden ist.

- Unternehmen bestimmen den vom Einkommen abzuziehenden Verlustbetrag nach den oben genannten Grundsätzen. Entsteht während des Verlustvortragszeitraums ein weiterer Verlust, so ist dieser Verlust (abzüglich des Verlustvortrags aus der Vorperiode) vollständig und kontinuierlich für höchstens fünf Jahre ab dem Jahr nach dem Jahr des Verlustvortrags vorzutragen.

Falls die zuständige Behörde die endgültige Körperschaftsteuererklärung prüft und kontrolliert und feststellt, dass der Verlustbetrag, den das Unternehmen übertragen darf, von dem vom Unternehmen selbst ermittelten Verlustbetrag abweicht, wird der zu übertragende Verlustbetrag gemäß der Schlussfolgerung der Kontroll- und Kontrollbehörde bestimmt, muss jedoch sicherstellen, dass der Verlust vollständig und kontinuierlich für höchstens 5 Jahre übertragen wird, beginnend mit dem Jahr, das auf das Jahr folgt, in dem der Verlust wie vorgeschrieben entstanden ist.

Nach Ablauf von 5 Jahren ab dem Jahr, das auf das Jahr folgt, in dem der Verlust entstanden ist, wird der Verlust, sofern er nicht vollständig übertragen wurde, nicht auf die Einkünfte der folgenden Jahre übertragen.

(3) Unternehmen, die ihre Unternehmensform umwandeln, fusionieren, sich zusammenschließen, teilen, trennen, auflösen oder in Konkurs gehen, müssen bis zum Zeitpunkt der Entscheidung einer zuständigen Behörde über die Umwandlung ihrer Unternehmensform, die Fusion, die Zusammenlegung, die Teilung, die Trennung, die Auflösung oder den Konkurs eine Steuerabrechnung mit den Steuerbehörden abschließen (außer in Fällen, in denen gemäß den Vorschriften keine Steuerabrechnung erforderlich ist).

Die vor der Umwandlung, Verschmelzung oder Konsolidierung entstandenen Verluste eines Unternehmens müssen detailliert nach Entstehungsjahren überwacht und mit den Einkünften des gleichen Jahres des Unternehmens nach der Umwandlung, Verschmelzung oder Konsolidierung verrechnet werden oder weiterhin mit den Einkünften der folgenden Jahre des Unternehmens nach der Umwandlung, Verschmelzung oder Konsolidierung übertragen werden, um den Grundsatz der kontinuierlichen Verlustübertragung für höchstens 5 Jahre, beginnend mit dem Jahr nach dem Jahr des Verlusteintritts, sicherzustellen.

Der Verlust eines Unternehmens, der vor der Spaltung oder Abspaltung in ein anderes Unternehmen entsteht und sich noch im Verlustübernahmezeitraum gemäß den Vorschriften befindet, wird nach der Spaltung oder Abspaltung im Verhältnis des aufgeteilten oder abgespaltenen Eigenkapitals auf die Unternehmen verteilt.


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