Behörden kümmern sich um den Ort des Diebstahls von funktionellen Lebensmitteln, die in Quang Ninh abgeladen wurden – Foto: TTO
Wird vom Labor bis zum Markt kontrolliert
Für gesundheitsschützende Lebensmittel, medizinisch nahrhafte Lebensmittel und Lebensmittel für Kinder unter 36 Monaten schreibt der Entwurf eine strenge Kontrolle der Inhaltsstoffe, Sicherheitsindikatoren, Qualität und Verwendung von der Forschungs- und Entwicklungsphase bis zur Registrierung und Markteinführung vor.
Bisher mussten sich die Unternehmen lediglich zur Einhaltung der Vorschriften verpflichten und die volle Verantwortung übernehmen. Dies führte dazu, dass einige Betriebe absichtlich Zutaten mischten, die keine wirkliche Wirkung hatten, nur um auf dem Etikett „explosiv“ zu werben.
Laut dem Gesundheitsministerium wird dieses Managementmodell von Ländern wie Japan, Korea und den USA übernommen, um zu verhindern, dass Produkte minderer Qualität auf den Markt gelangen.
Dementsprechend hat das Gesundheitsministerium im Registrierungsdossier für gesundheitsschützende Lebensmittel neue Vorschriften erlassen, die von Unternehmen verlangen, klar und vollständig über den Produktentwicklungsprozess zu berichten, und zwar transparent von den Inhaltsstoffen über die Verwendung bis hin zu den entsprechenden wissenschaftlichen Nachweisen.
Zunächst müssen Unternehmen die Grundlage für die Wahl der Produktformel angeben. Das bedeutet, sie müssen erklären, warum sie diese Zutaten kombinieren, um die Hauptfunktion zu erreichen, und auch, welche zusätzlichen Zutaten hinzugefügt werden können.
Gleichzeitig müssen auch Untersuchungen zu Wechselwirkungen zwischen Zutaten, zwischen Zutaten und Zusatzstoffen sowie zu Verpackungen mit direktem Kontakt (Verpackungen der Stufe 1) durchgeführt und klar gemeldet werden.
Darüber hinaus muss der gesamte Testprozess, einschließlich interner Tests oder klinischer Versuche (sofern vorhanden), vollständig zusammengefasst werden, um die Sicherheit und Wirksamkeit des Produkts vor der Verbreitung nachzuweisen.
Eine weitere wichtige Anforderung besteht darin, dass Unternehmen die Herkunft und Verwendung jedes Inhaltsstoffs im Produkt detailliert erläutern müssen. Bei jedem Inhaltsstoff muss klar angegeben werden, ob er synthetischen Ursprungs ist oder aus Pflanzen, Tieren, Mineralien oder Mikroorganismen gewonnen wird.
Gleichzeitig müssen Unternehmen die Wirkung jedes einzelnen Inhaltsstoffs, die Gründe für seine Kombination in der Formel und seinen Beitrag zur Gesamtwirkung des Produkts konkret erläutern. Darüber hinaus muss es eine vernünftige Grundlage für die Wahl der empfohlenen Dosierung und der auf dem Etikett angegebenen Anwendungsgebiete geben, um die Interessen der Verbraucher bestmöglich zu schützen.
Unternehmen müssen nicht nur die derzeit erforderlichen Verpflichtungen eingehen, sondern auch wissenschaftliche Nachweise für die in ihren Profilen angegebenen Verwendungszwecke vorlegen. Dazu können Forschungsergebnisse, medizinische Dokumente, seriöse wissenschaftliche Veröffentlichungen zu den einzelnen Inhaltsstoffen sowie zur Produktformel und den entsprechenden Dosierungen gehören.
Der Entwurf verpflichtet Unternehmen außerdem dazu, neben Sicherheitsindikatoren auch Qualitätsindikatoren zu veröffentlichen, um dem Gesetz über Produkt- und Warenqualität zu entsprechen.
Bisher mussten Unternehmen lediglich Sicherheitsprüfzertifikate vorlegen, ohne die tatsächliche Qualität nachweisen zu müssen. Diese Lücke hat dazu geführt, dass viele Produkte auf eine bestimmte Art und Weise beworben, aber anders verkauft wurden, wodurch die Verbraucher getäuscht wurden.
Diese strengen Anforderungen der Aufsichtsbehörden tragen nicht nur dazu bei, die Sicherheit funktioneller Lebensmittel zu erhöhen, sondern stärken auch das Vertrauen der Verbraucher, die sich zunehmend Gedanken über die Qualität und Transparenz der gesundheitsfördernden Lebensmittel auf dem Markt machen.
Meldepflicht für Nahrungsergänzungsmittel
Der erste Höhepunkt des Entwurfs ist die Anforderung, dass Nahrungsergänzungsmittel vor dem Inverkehrbringen eine Produktdeklaration registrieren müssen. Derzeit gehören Nahrungsergänzungsmittel noch zur Gruppe der vorverpackten verarbeiteten Lebensmittel und müssen lediglich eine Selbstdeklaration und Verantwortung übernehmen.
Dies hat dazu geführt, dass viele Unternehmen dies ausnutzen, um die Kontrolle zu „umgehen“, indem sie ihre Produkte als Nahrungsergänzungsmittel einstufen, um strengere Kontrollanforderungen zu vermeiden.
Darüber hinaus haben Nahrungsergänzungsmittel aufgrund fehlender Werbeinhalte übertriebene Wirkungen und können so mit gesundheitsfördernden Lebensmitteln verwechselt werden. Der Entwurf zielt darauf ab, dieses betrügerische Verhalten vollständig zu verhindern und Unternehmen zu Transparenz von der Ankündigung bis zur Werbung zu zwingen, um die Rechte der Verbraucher zu schützen.
Quelle: https://tuoitre.vn/thuc-pham-chuc-nang-lap-lo-cong-dung-bo-y-te-se-kiem-soat-chat-luong-tu-phong-thi-nghiem-2025070411160209.htm
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