Beseitigung von Hindernissen bei der Verlängerung von Lizenzen für den Mineralienabbau
In seinem Kommentar zum Entwurf des Gesetzes über Geologie und Mineralien sagte Herr Bui Minh Hoi, stellvertretender Direktor der Minh Tien Minerals Company Limited: „Das aktuelle Gesetz über Mineralien besagt, dass Organisationen und Einzelpersonen, denen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Lizenzen zur Mineraliengewinnung erteilt wurden, ihre Tätigkeit bis zum Ende der in der Lizenz angegebenen Laufzeit fortsetzen müssen.“ „Im Falle der Übertragung von Mineraliengewinnungsrechten auf andere Organisationen und Einzelpersonen entspricht die Ausbeutungsdauer der verbleibenden Laufzeit der zuvor erteilten Mineraliengewinnungslizenz.“
Darüber hinaus sehen die Übergangsbestimmungen des Mineralgesetzes von 2010 vor: Alle vor dem 1. Juli 2011 erteilten Bergbaulizenzen werden nach Ablauf ihrer Gültigkeit aufgehoben, ohne dass Fälle ausgeschlossen werden, die die Bedingungen für eine Verlängerung erfüllen.
In Bezug auf die Richtlinien zu Gebühren für Mineralabbaurechte ist in der Verordnung 67/2019/ND-CP Folgendes festgelegt: „Organisationen und Einzelpersonen, die die Gebühren für Mineralabbaurechte entsprechend den in den Abbauplan einbezogenen Mineralreserven entrichtet haben, deren Abbauzeitraum laut Lizenz abgelaufen ist, die Reserven jedoch noch nicht vollständig ausgebeutet wurden, erhalten bei der Ausweitung der Ausbeutung Vorrang, sofern die verbleibenden Reserven die Voraussetzungen erfüllen.“
Derzeit enthält Absatz 2, Artikel 130 der Übergangsbestimmungen im Entwurf des Gesetzes über Geologie und Mineralien jedoch noch immer denselben Inhalt wie das aktuelle Gesetz über Mineralien. Daher schlägt die Minh Tien Minerals Company Limited vor, diese Bestimmung im Gesetzesentwurf dahingehend zu ändern, dass den Übergangsbedingungen Fälle hinzugefügt werden, in denen sie verlängert werden können, um die Bergbaueinheit zu entlasten.
Herr Pham Thai Hop, stellvertretender Direktor der Bien Hoa Construction and Construction Materials Production Joint Stock Company und Vertreter der Southern Mining Association, teilt die Ansicht der Minh Tien Minerals Company Limited und sagte: „Klausel 1, Artikel 84. Übergangsbestimmungen des aktuellen Mineraliengesetzes von 2010 besagen: „Organisationen und Einzelpersonen, denen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Lizenzen zur Mineraliengewinnung erteilt wurden, behalten diese bis zum Ende der in der Lizenz angegebenen Laufzeit.“
Dieser Inhalt wurde nicht speziell für die Umsetzung angeleitet. Denn wenn wir diese Übergangsbestimmung nur unabhängig betrachten, bedeutet dies, dass alle vor dem 1. Juli 2011 ausgestellten Bergbaulizenzen nach Ablauf ihrer Gültigkeit erlöschen, ohne Fälle auszuschließen, die für eine Verlängerung in Frage kommen, während das Mineraliengesetz von 2010 und seine Durchführungsdokumente Bestimmungen zur Verlängerung von Bergbaulizenzen enthalten.
Derzeit gelten die Übergangsbestimmungen in Absatz 2, Artikel 130 des Gesetzentwurfs über Geologie und Mineralien. Diese bleiben inhaltlich unverändert gegenüber dem Gesetz über Mineralien aus dem Jahr 2010. Das Unternehmen hält die Festlegung dieser Übergangsbestimmungen für unnötig, da sie leicht wie folgt interpretiert und angewendet werden können: „Wenn die Lizenz abläuft, erlischt sie, und das Unternehmen muss die Mine schließen, damit der Staat sie versteigern kann.“ Gleichzeitig stehen diese Bestimmungen im Widerspruch zu den Bestimmungen zur Tiefenerkundung und -gewinnung in Artikel 5, Artikel 72 und Artikel 74 des Gesetzentwurfs über Geologie und Mineralien.
Überprüfung der Vorschriften zur Beendigung von Lizenzen für den Bergbau
Neben den Mängeln bei der Verlängerung von Lizenzen für den Mineralienabbau bereiten auch die Regelungen zur Kündigung von Lizenzen für den Mineralienabbau den Unternehmen große Sorgen. Absatz 2, Artikel 74 des Entwurfs des Gesetzes über Geologie und Mineralien sieht vor, dass abgelaufene Lizenzen widerrufen und gekündigt werden. Ähnlich wie der oben genannte Vorschlag kam die Bien Hoa Construction and Construction Materials Production Joint Stock Company zu dem Schluss, dass mit dieser Regelung alle abgelaufenen Lizenzen gekündigt werden, ohne dass Verlängerungen davon ausgenommen wären.
Gleichzeitig wird der Staat eine Mine, deren Betrieb widerrufen oder aufgelöst werden soll, gemäß Klausel 5, Artikel 74 des Entwurfs des Gesetzes über Geologie und Mineralien versteigern.
Herr Pham Thai Hop schlug vor, Absatz 2, Artikel 74 zu ändern, um klarzustellen, dass dieser nur für Fälle gilt, in denen „die Lizenz abläuft, ohne dass die Bedingungen für eine Verlängerung erfüllt sind“. Er erklärte, dass derzeit alle Unternehmen gemäß Dekret 203/2013/ND-CP die Gebühr für das Mineralabbaurecht für die gesamte zur Ausbeutung freigegebene Reserve entrichten müssen. Die Frist für die Entrichtung der Gebühr muss fünf Jahre (für Lizenzen, die vor dem 20. Januar 2014, dem Datum des Inkrafttretens von Dekret 203/2013/ND-CP, ausgestellt wurden) oder die erste Hälfte der Lizenzlaufzeit (für Lizenzen, die nach dem 20. Januar 2014 ausgestellt wurden) betragen.
Laut Herrn Hop war das Unternehmen mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert, insbesondere mit dem Rückgang des Konsummarktes. Dennoch erreichte die Produktion nicht die genehmigte Abbaukapazität. Darüber hinaus wurden die Vereinbarungen mit den Haushalten über die Entschädigung für die Rodung und die Pachtverfahren verlängert. Dies führte in den meisten Fällen dazu, dass die Abbaulizenzen ausliefen, das Unternehmen die Reserven jedoch noch nicht vollständig ausgeschöpft hatte.
Um dieses Problem zu lösen, wurde im Dekret 67/2019/ND-CP der Regierung , das die Berechnungs- und Einzugsmethode für Gebühren für die Gewährung von Mineralabbaurechten regelt, Folgendes festgelegt: „Organisationen und Einzelpersonen, die die Zahlung der Gebühren für die Gewährung von Mineralabbaurechten entsprechend den Mineralreserven, die in den Abbauplan einbezogen werden dürfen, geleistet haben, deren Abbauzeitraum gemäß der Lizenz abgelaufen ist, die Reserven jedoch noch nicht vollständig ausgebeutet wurden, wird bei der Ausweitung des Abbaus den verbleibenden Reserven Vorrang eingeräumt …“
Die Bien Hoa Construction and Construction Materials Production Joint Stock Company schlägt eine Änderung von Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzesentwurfs über Geologie und Mineralien vor, um Unternehmen, die ihren Zahlungsverpflichtungen für die Rechte zur Mineraliengewinnung in lizenzierten Vorkommen nachgekommen sind, faire Rechte zu gewähren. Gleichzeitig wird die Übereinstimmung mit den Bestimmungen zur Tiefenerkundung und -gewinnung in den Artikeln 5, 72 und 74 des Gesetzesentwurfs gewährleistet.
Als Reaktion auf die oben genannten Empfehlungen erklärte Herr Mai The Toan, stellvertretender Direktor des vietnamesischen Mineralienministeriums, dass das vietnamesische Mineralienministerium Klausel 2, Artikel 130 des Gesetzentwurfs zu Geologie und Mineralien prüfen und ergänzen werde: „Falls noch Reserven vorhanden sind und Organisationen und Einzelpersonen die Notwendigkeit haben, die Ausbeutung fortzusetzen, erfolgt die Verlängerung oder Neuausstellung von Lizenzen zur Mineraliengewinnung gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes.“
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