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Gewährleistung der Fairness für Unternehmen, die für Mineralabbaurechte bezahlt haben

Báo Tài nguyên Môi trườngBáo Tài nguyên Môi trường20/10/2023

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Beseitigung von Hindernissen bei der Verlängerung von Lizenzen für den Mineralienabbau

In seinem Kommentar zum Entwurf des Gesetzes über Geologie und Mineralien sagte Herr Bui Minh Hoi, stellvertretender Direktor der Minh Tien Minerals Company Limited: „Das aktuelle Gesetz über Mineralien besagt, dass Organisationen und Einzelpersonen, denen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Lizenzen zur Mineraliengewinnung erteilt wurden, ihre Tätigkeit bis zum Ende der in der Lizenz angegebenen Laufzeit fortsetzen müssen.“ „Im Falle der Übertragung von Mineraliengewinnungsrechten auf andere Organisationen und Einzelpersonen entspricht die Ausbeutungsdauer der verbleibenden Laufzeit der zuvor erteilten Mineraliengewinnungslizenz.“

Darüber hinaus sehen die Übergangsbestimmungen des Mineralgesetzes von 2010 vor: Alle vor dem 1. Juli 2011 erteilten Bergbaulizenzen werden mit Ablauf ihrer Gültigkeit aufgehoben, ohne dass Fälle ausgeschlossen werden, die für eine Verlängerung in Frage kommen.

In Bezug auf die Richtlinien zu Gebühren für Mineralabbaurechte ist in der Verordnung 67/2019/ND-CP Folgendes festgelegt: „Organisationen und Einzelpersonen, die die Gebühren für Mineralabbaurechte entsprechend den in den Abbauplan einbezogenen Mineralreserven entrichtet haben, deren Abbauzeitraum laut Lizenz abgelaufen ist, die Reserven jedoch noch nicht vollständig ausgebeutet wurden, erhalten bei der Ausweitung der Ausbeutung Vorrang, sofern die verbleibenden Reserven die Voraussetzungen erfüllen.“

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Mineralabbauaktivitäten

Derzeit enthält Absatz 2, Artikel 130 der Übergangsbestimmungen im Gesetzentwurf zu Geologie und Mineralien jedoch noch immer denselben Inhalt wie das aktuelle Gesetz zu Mineralien. Daher schlägt die Minh Tien Minerals Company Limited vor, diese Bestimmung im Gesetzesentwurf dahingehend zu ändern, dass den Übergangsbedingungen Fälle einer Verlängerung hinzugefügt werden, um die Ausbeutung der Einheit zu erleichtern.

Herr Pham Thai Hop, stellvertretender Direktor der Bien Hoa Construction and Construction Materials Production Joint Stock Company und Vertreter der Southern Mining Association, teilt die Ansicht der Minh Tien Minerals Company Limited und sagte: „Klausel 1, Artikel 84. Übergangsbestimmungen des aktuellen Mineraliengesetzes von 2010 besagen: „Organisationen und Einzelpersonen, denen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Lizenzen zur Mineraliengewinnung erteilt wurden, behalten diese bis zum Ende der in der Lizenz angegebenen Laufzeit.“

Für die Umsetzung dieses Inhalts wurden keine spezifischen Richtlinien festgelegt. Denn wenn man diese Übergangsbestimmung allein betrachtet, wird davon ausgegangen, dass alle vor dem 1. Juli 2011 erteilten Bergbaulizenzen nach Ablauf ihrer Gültigkeit erlöschen. Fälle, die für eine Verlängerung in Frage kommen, sind davon ausgenommen. Das Mineraliengesetz von 2010 und seine Durchführungsdokumente enthalten jedoch Bestimmungen zur Verlängerung von Bergbaulizenzen.

Derzeit gilt Absatz 2, Artikel 130. Die Übergangsbestimmungen im Entwurf des Geologie- und Mineraliengesetzes enthalten inhaltlich den gleichen Inhalt wie das Mineraliengesetz von 2010. Das Unternehmen hält die Festlegung dieser Übergangsbestimmungen für unnötig, da sie sehr einfach zu interpretieren und anzuwenden sind: Wenn die Lizenz abläuft, muss sie gekündigt werden, und das Unternehmen muss die Mine schließen, damit der Staat sie versteigern kann. Gleichzeitig stehen diese Bestimmungen im Widerspruch zu den Bestimmungen zu Exploration und Untertagebau in Artikel 5, Artikel 72 und Artikel 74 des Entwurfs des Geologie- und Mineraliengesetzes.

Überprüfung der Vorschriften zur Beendigung von Lizenzen für den Bergbau

Neben den Mängeln bei der Verlängerung von Lizenzen für den Mineralienabbau bereiten auch die Regelungen zur Kündigung von Lizenzen für den Mineralienabbau den Unternehmen große Sorgen. Absatz 2, Artikel 74 des Gesetzentwurfs über Geologie und Mineralien sieht vor, dass abgelaufene Lizenzen widerrufen und gekündigt werden können. Ähnlich der oben genannten Empfehlung ist die Bien Hoa Construction and Construction Materials Production Joint Stock Company der Ansicht, dass mit dieser Regelung alle Fälle abgelaufener Lizenzen gekündigt werden, ohne dass Verlängerungen davon ausgenommen sind.

Gleichzeitig wird der Staat die Mine, wenn sie widerrufen oder aufgelöst werden soll, gemäß den Bestimmungen von Absatz 5, Artikel 74 des Gesetzentwurfs über Geologie und Mineralien versteigern.

Herr Pham Thai Hop schlug vor, Absatz 2, Artikel 74 zu ändern, um klarzustellen, dass dieser nur für Fälle gilt, in denen „die Lizenz abläuft, ohne dass die Bedingungen für eine Verlängerung erfüllt sind“. Er erklärte, dass derzeit alle Unternehmen die Gebühr für die Mineralabbaurechte gemäß Dekret 203/2013/ND-CP für die gesamte Reserve entrichten müssen, die ausgebeutet werden darf. Die Frist für die Entrichtung der Gebühr muss fünf Jahre (für Lizenzen, die vor dem 20. Januar 2014, dem Datum des Inkrafttretens von Dekret 203/2013/ND-CP, ausgestellt wurden) oder die erste Hälfte der Lizenzlaufzeit (für Lizenzen, die nach dem 20. Januar 2014 ausgestellt wurden) betragen.

Laut Herrn Hop war das Unternehmen mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert, insbesondere dem Rückgang des Konsummarktes. Dennoch erreichte die Produktion nicht die genehmigte Abbaukapazität. Darüber hinaus verlängerten sich die Entschädigungsvereinbarungen mit den Haushalten für die Räumung des Geländes und die Pachtverfahren. Dies führte in den meisten Fällen dazu, dass die Abbaulizenzen ausliefen, ohne dass das Unternehmen die Reserven vollständig ausgeschöpft hatte.

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Herr Bui Minh Hoi – Stellvertretender Direktor der Minh Tien Minerals Company Limited

Um dieses Problem zu lösen, wurde im Dekret 67/2019/ND-CP der Regierung , das die Berechnungs- und Einzugsmethode für Gebühren für die Gewährung von Mineralabbaurechten regelt, Folgendes festgelegt: „Organisationen und Einzelpersonen, die die Zahlung der Gebühren für die Gewährung von Mineralabbaurechten entsprechend den Mineralreserven, die in den Abbauplan einbezogen werden dürfen, geleistet haben, deren Abbauzeitraum gemäß der Lizenz abgelaufen ist, die Reserven jedoch noch nicht vollständig ausgebeutet wurden, wird bei der Ausweitung des Abbaus den verbleibenden Reserven Vorrang eingeräumt …“

Die Bien Hoa Construction and Construction Materials Production Joint Stock Company schlägt eine Änderung von Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzesentwurfs über Geologie und Mineralien vor, um Unternehmen, die ihren Zahlungsverpflichtungen für die Rechte zur Mineraliengewinnung in lizenzierten Vorkommen nachgekommen sind, faire Rechte zu gewähren. Gleichzeitig wird die Übereinstimmung mit den Bestimmungen zur Exploration und Tiefengewinnung in den Artikeln 5, 72 und 74 des Gesetzesentwurfs gewährleistet.

Als Reaktion auf die oben genannten Empfehlungen erklärte Herr Mai The Toan, stellvertretender Direktor des vietnamesischen Mineralienministeriums, dass das vietnamesische Mineralienministerium Klausel 2, Artikel 130 des Gesetzentwurfs zu Geologie und Mineralien prüfen und ergänzen werde: „Falls noch Reserven vorhanden sind und Organisationen und Einzelpersonen die Notwendigkeit haben, die Ausbeutung fortzusetzen, erfolgt die Verlängerung oder Neuausstellung von Lizenzen zur Mineraliengewinnung gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes.“


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