Bitte erkundigen Sie sich nach den neuesten Bestimmungen zum Kauf und Verkauf gebrauchter Motorräder im Jahr 2023, z. B.: Ist beim Kauf und Verkauf gebrauchter Motorräder eine notarielle Beglaubigung erforderlich? Welche Verfahren gelten für eine Namensänderung? – Leser Thanh Hung
Benötige ich für den Kauf und Verkauf gebrauchter Motorräder eine notarielle Beglaubigung?
Gemäß Klausel 2, Artikel 11 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA umfassen die Dokumente zur Übertragung des Fahrzeugbesitzes eines der folgenden Dokumente:
- Das Fahrzeugregistrierungs- und -verwaltungssystem erhält die elektronischen Rechnungsdaten vom öffentlichen Serviceportal oder aus der Datenbank der Steuerbehörde. Falls für das Fahrzeug keine elektronischen Rechnungsdaten vorliegen, muss es über eine Papierrechnung oder eine gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von einer elektronischen Rechnung in eine Papierrechnung umgewandelte Rechnung verfügen.
- Entscheidung der zuständigen Behörde oder Dokument über Verkauf, Schenkung oder Erbschaft eines Fahrzeugs, Finanzdokumente des Fahrzeugs gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Dokumente über Verkauf, Schenkung oder Erbschaft eines Fahrzeugs einer Einzelperson müssen notariell beglaubigt oder von der Agentur, Organisation oder Einheit, bei der die Person arbeitet, beglaubigt oder bestätigt werden (für Streitkräfte und Ausländer, die in diplomatischen Missionen, Konsulaten oder Vertretungen internationaler Organisationen arbeiten, die das Fahrzeug an der Adresse der Agentur, Organisation oder Einheit registrieren);
- Bei von der Polizeibehörde liquidierten Fahrzeugen: Fahrzeugliquidationsbescheid der zuständigen Behörde und Rechnung über den Verkauf öffentlicher Vermögenswerte oder Rechnung über den Verkauf staatlicher Vermögenswerte;
- Für von Militärbehörden liquidierte Fahrzeuge: Offizielles Schreiben, das bestätigt, dass das Fahrzeug von der Abteilung für Fahrzeuge und Maschinen, Generalabteilung für Ingenieurwesen, Ministerium für Nationale Verteidigung aus der militärischen Ausrüstung entfernt wurde, und Rechnung gemäß den Vorschriften.
Somit müssen aufgrund der oben genannten Regelungen die Dokumente über den Verkauf gebrauchter Motorräder (in der Regel der Fahrzeugkaufvertrag) bei einer Notarorganisation (Notariat oder Notariatsbüro) notariell beglaubigt oder beim Volkskomitee der Gemeinde, des Bezirks oder der Stadt beglaubigt werden.
Wie hoch ist die Zulassungsgebühr beim Kauf und Verkauf von Gebrauchtmotorrädern?
Gemäß Artikel 4 des Rundschreibens 13/2022/TT-BTC wird für Motorräder, für die zum zweiten oder öfter eine Zulassungsgebühr entrichtet wird, eine Zulassungsgebühr in Höhe von 1 % des Fahrzeugwerts erhoben, für den die Zulassungsgebühr berechnet wird (VND).
Falls der Verkäufer die Registrierungsgebühr für Motorräder in Höhe von 2 % angegeben und bezahlt hat und dann an einen Käufer in einer zentral verwalteten Stadt, einer Provinzstadt oder einer Stadt verkauft, in der das Volkskomitee der Provinz seinen Hauptsitz hat, muss die Registrierungsgebühr in Höhe von 5 % des zulassungspflichtigen Fahrzeugwerts (VND) bezahlt werden.
Falls für das Motorrad eine Registrierungsgebühr von 5 % bezahlt wurde, wird bei den nächsten Überweisungen eine Registrierungsgebühr von 1 % des für die Registrierungsgebühr berechneten Wertes des Motorrads (VND) bezahlt.
Der Bereich, in dem die vorherige Zulassungsgebühr erklärt und bezahlt wurde, wird anhand des in der Fahrzeugzulassung oder Zulassungswiderrufsbescheinigung, dem Fahrzeugkennzeichen angegebenen „Ort des ständigen Wohnsitzes“, „Ort der ständigen Wohnsitzanmeldung“ oder „Adresse“ bestimmt und wird anhand der staatlichen Verwaltungsgrenze zum Zeitpunkt der Erklärung der Zulassungsgebühr bestimmt.
Aktuelles Anmeldeverfahren für den Eigentumswechsel beim Kauf und Verkauf gebrauchter Motorräder
(1) Verfahren zur Entziehung der Zulassung und der Kennzeichen eines Fahrzeugs
- Der Fahrzeughalter (Verkäufer) gibt die Erklärung zur Aufhebung der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens auf dem öffentlichen Serviceportal ab; gibt den Fahrzeugzulassungsdateicode online an; reicht die Aufhebungsdatei ein und erhält einen Termin zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Fahrzeugzulassungsergebnisse. Die Aufhebungsdatei enthält die folgenden Dokumente:
+ Erklärung zum Widerruf der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens;
+ Fahrzeughalterdokumente wie vorgeschrieben (Personalausweis/Bürgerausweis/Reisepass...)
+ 02 Kopien der Motornummer und Fahrgestellnummer;
+ Fahrzeugzulassungsbescheinigung;
+ Fahrzeugkennzeichen;
(Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung oder des Kennzeichens muss der Grund in der Erklärung zum Widerruf der Zulassung und des Kennzeichens klar angegeben werden.)
+ Kopie des Fahrzeugkaufvertrags.
- Nach Prüfung der gültigen Fahrzeugunterlagen stellt die Zulassungsbehörde vorschriftsmäßig eine Bescheinigung über den Entzug der Zulassung und des Kennzeichens aus (mit Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer und dem Stempel der Zulassungsbehörde auf der Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer): 1 Kopie wird dem Fahrzeughalter zurückgegeben; 1 Kopie wird in den Fahrzeugunterlagen aufbewahrt; bei Verlust der Zulassungsbescheinigung wird vorschriftsmäßig eine Überprüfung durchgeführt.
(2) Registrierungsverfahren für Namensänderungen
- Organisation oder Einzelperson, die die Eigentumsübertragung am Fahrzeug erhält (Käufer):
+ Melden Sie sich beim öffentlichen Serviceportal an und geben Sie die in der Fahrzeugzulassungserklärung angegebenen Inhalte vollständig an. Unterschreiben Sie oder unterschreiben Sie, geben Sie Ihren vollständigen Namen deutlich an und stempeln Sie (falls es sich um eine Agentur oder Organisation handelt). Falls dies über das öffentliche Serviceportal nicht möglich ist, geben Sie die Fahrzeugzulassungserklärung direkt bei der Fahrzeugzulassungsbehörde ab.
+ Fahrzeug zur Besichtigung vorbeibringen, Online-Fahrzeugscheinnummer angeben und Antrag inklusive folgender Unterlagen einreichen:
++ Fahrzeugschein;
++ Fahrzeughalterdokumente wie vorgeschrieben (Personalausweis/Bürgerausweis/Reisepass...)
++ Fahrzeugkaufvertrag;
++ Unterlagen zur Anmeldegebühr wie vorgeschrieben;
++ Zulassungsbescheinigung und Kennzeichenentzug.
- Nach Prüfung der Fahrzeugpapiere und Sicherstellung der tatsächlichen Gültigkeit des Fahrzeugs stellt die Kfz-Zulassungsstelle ein vorschriftsmäßiges Kennzeichen aus;
- Vereinbaren Sie einen Termin zur Entgegennahme der Ergebnisse, zahlen Sie die Gebühr für die Fahrzeugzulassung und erhalten Sie das Kennzeichen (für Fälle, in denen dem Fahrzeughalter kein Kennzeichen zugeteilt wurde oder er ein Kennzeichen besitzt, aber ein anderes Fahrzeug anmeldet). Falls der Fahrzeughalter die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung per Post erhalten möchte, melden Sie sich bei der Postdienststelle an.
- Fahrzeugschein und Kennzeichen (bei Neuausstellung entsprechend dem Kennzeichen bei Entzug des Kennzeichens) erhalten Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle oder bei der öffentlichen Post.
Gemäß: Artikel 14 und anderen Bestimmungen im Rundschreiben 24/2023/TT-BCA.
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